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   LSG Niedersachsen, 22.02.2001 - L 1 RA 242/99   

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https://dejure.org/2001,16597
LSG Niedersachsen, 22.02.2001 - L 1 RA 242/99 (https://dejure.org/2001,16597)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2001 - L 1 RA 242/99 (https://dejure.org/2001,16597)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - L 1 RA 242/99 (https://dejure.org/2001,16597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Erzieherin im Kindergarten - Verweisungstätigkeit - Erzieherin im Schulhort - Tätigkeiten in Sozialämtern, Jugendämtern oder einem Frauenhaus

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ; Rente wegen Berufsunfähigkeit; Operativ versteifte thorakale Kyphoskoliose mit einem verbliebenen Cobb-Winkel von 100 Grad, Cervicocephalgien bei Blockierung C5/C6 und C6/C7 mit Osteochondrose, Spondylose und Uncarthrose C4/C5 sowie ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ; Rente wegen Berufsunfähigkeit; Operativ versteifte thorakale Kyphoskoliose mit einem verbliebenen Cobb-Winkel von 100 Grad, Cervicocephalgien bei Blockierung C5/C6 und C6/C7 mit Osteochondrose, Spondylose und Uncarthrose C4/C5 sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.02.2001 - L 1 RA 242/99
    Bei der Beurteilung, ob diese gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist in der Regel vom bisherigen Beruf des Versicherten, d.h. von seiner letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen (BSGE 55 S. 45, 47 mwN.; BSG Urteil v. 14. September 1995 Az.: 5 RJ 50/94 in NZS 1996, S. 228).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.02.2001 - L 1 RA 242/99
    Bei der Beurteilung, ob diese gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist in der Regel vom bisherigen Beruf des Versicherten, d.h. von seiner letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen (BSGE 55 S. 45, 47 mwN.; BSG Urteil v. 14. September 1995 Az.: 5 RJ 50/94 in NZS 1996, S. 228).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2007 - L 1 R 443/06
    Haltungswechsel sei auch bei den weiteren Betätigungen (Einkauf von Spiel- und Bastelmaterial, organisatorische Aufgaben, Absprachen mit den Lehrern, Entwicklung von Erziehungs- und Beschäftigungsplänen sowie Abhaltung von Elternsprechstunden) ohne Weiteres möglich (Bezugnahme auf das bereits zitierte Urteile des Hessischen LSG vom 4. Juni 2002; im Übrigen ebenso die Urteile des erkennenden Senats bzw. seines Vorsitzenden vom 22. Februar 2001, Az.: L 1 RA 242/99 sowie vom 15. März 2006, Az.: L 1 R 181/05).
  • SG Osnabrück, 17.02.2005 - S 1 RA 47/02
    Die erkennende Kammer folgt den diesbezüglichen Ausführungen im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22.02.2001, Az: L 1 RA 242/99.
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